Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist verfassungswidrig
(Urteil vom 26. Februar 2020 durch das Bundesverfassungsgericht)
"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren."
(https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-012.html)
Leider gilt noch abzuwarten, wie die Politiker und Mediziner dieses richtungsweisende Urteil in die Parxis umsetzen werden.
* Garantenpflicht: Vordrucke siehe unter LITERATUR
Im Seminar erarbeiten wir gemeinsam: